Patienten
- Privatpatienten werden nach der Gebührenordnung (GOÄ) abgerechnet. Bei Revisionsoperationen und hoch schwierigen Eingriffen mit langer OP Dauer kann ein begründeter Steigerungssatz vereinbart werden.
- Reine Kassenpatienten können als Selbstzahler untersucht und behandelt werden.
Wissenswertes
Prof. Dr. Habermeyer mit Vitali Klitschko